SSCARLET
NEWLIFE
Discord Login

SCARLET NEWLIFE · OFFIZIELLES REGELPORTAL

Strafgesetzbuch

Fiktive Ingame-Regeln für Serious RP. Keine realen Gesetze.

§ StGB-001 – Beleidigung

750 $ Geldstrafe

Straftaten gegen Personen. Wer den Tatbestand vorsätzlich verwirklicht, wird nach dem aufgeführten Regelstrafmaß sanktioniert. Versuch, Notwehr, Beweislage und Tatbeteiligung sind gesondert zu prüfen. Bei mehreren Delikten gelten die allgemeinen Strafzumessungsregeln.

§ StGB-002 – Bedrohung

2.000 $ Geldstrafe · 5 Hafteinheiten

Straftaten gegen Personen. Wer den Tatbestand vorsätzlich verwirklicht, wird nach dem aufgeführten Regelstrafmaß sanktioniert. Versuch, Notwehr, Beweislage und Tatbeteiligung sind gesondert zu prüfen. Bei mehreren Delikten gelten die allgemeinen Strafzumessungsregeln.

§ StGB-003 – Nötigung

3.500 $ Geldstrafe · 10 Hafteinheiten

Straftaten gegen Personen. Wer den Tatbestand vorsätzlich verwirklicht, wird nach dem aufgeführten Regelstrafmaß sanktioniert. Versuch, Notwehr, Beweislage und Tatbeteiligung sind gesondert zu prüfen. Bei mehreren Delikten gelten die allgemeinen Strafzumessungsregeln.

§ StGB-004 – Körperverletzung

5.000 $ Geldstrafe · 15 Hafteinheiten

Straftaten gegen Personen. Wer den Tatbestand vorsätzlich verwirklicht, wird nach dem aufgeführten Regelstrafmaß sanktioniert. Versuch, Notwehr, Beweislage und Tatbeteiligung sind gesondert zu prüfen. Bei mehreren Delikten gelten die allgemeinen Strafzumessungsregeln.

§ StGB-005 – Gefährliche Körperverletzung

9.000 $ Geldstrafe · 25 Hafteinheiten

Straftaten gegen Personen. Wer den Tatbestand vorsätzlich verwirklicht, wird nach dem aufgeführten Regelstrafmaß sanktioniert. Versuch, Notwehr, Beweislage und Tatbeteiligung sind gesondert zu prüfen. Bei mehreren Delikten gelten die allgemeinen Strafzumessungsregeln.

§ StGB-006 – Schwere Körperverletzung

15.000 $ Geldstrafe · 40 Hafteinheiten

Straftaten gegen Personen. Wer den Tatbestand vorsätzlich verwirklicht, wird nach dem aufgeführten Regelstrafmaß sanktioniert. Versuch, Notwehr, Beweislage und Tatbeteiligung sind gesondert zu prüfen. Bei mehreren Delikten gelten die allgemeinen Strafzumessungsregeln.

§ StGB-007 – Freiheitsberaubung

8.500 $ Geldstrafe · 25 Hafteinheiten

Straftaten gegen Personen. Wer den Tatbestand vorsätzlich verwirklicht, wird nach dem aufgeführten Regelstrafmaß sanktioniert. Versuch, Notwehr, Beweislage und Tatbeteiligung sind gesondert zu prüfen. Bei mehreren Delikten gelten die allgemeinen Strafzumessungsregeln.

§ StGB-008 – Entführung

18.000 $ Geldstrafe · 45 Hafteinheiten

Straftaten gegen Personen. Wer den Tatbestand vorsätzlich verwirklicht, wird nach dem aufgeführten Regelstrafmaß sanktioniert. Versuch, Notwehr, Beweislage und Tatbeteiligung sind gesondert zu prüfen. Bei mehreren Delikten gelten die allgemeinen Strafzumessungsregeln.

§ StGB-009 – Geiselnahme

25.000 $ Geldstrafe · 60 Hafteinheiten

Straftaten gegen Personen. Wer den Tatbestand vorsätzlich verwirklicht, wird nach dem aufgeführten Regelstrafmaß sanktioniert. Versuch, Notwehr, Beweislage und Tatbeteiligung sind gesondert zu prüfen. Bei mehreren Delikten gelten die allgemeinen Strafzumessungsregeln.

§ StGB-010 – Fahrlässige Tötung

20.000 $ Geldstrafe · 50 Hafteinheiten

Straftaten gegen Personen. Wer den Tatbestand vorsätzlich verwirklicht, wird nach dem aufgeführten Regelstrafmaß sanktioniert. Versuch, Notwehr, Beweislage und Tatbeteiligung sind gesondert zu prüfen. Bei mehreren Delikten gelten die allgemeinen Strafzumessungsregeln.

§ StGB-011 – Totschlag

35.000 $ Geldstrafe · 80 Hafteinheiten

Straftaten gegen Personen. Wer den Tatbestand vorsätzlich verwirklicht, wird nach dem aufgeführten Regelstrafmaß sanktioniert. Versuch, Notwehr, Beweislage und Tatbeteiligung sind gesondert zu prüfen. Bei mehreren Delikten gelten die allgemeinen Strafzumessungsregeln.

§ StGB-012 – Mord

50.000 $ Geldstrafe · 110 Hafteinheiten

Straftaten gegen Personen. Wer den Tatbestand vorsätzlich verwirklicht, wird nach dem aufgeführten Regelstrafmaß sanktioniert. Versuch, Notwehr, Beweislage und Tatbeteiligung sind gesondert zu prüfen. Bei mehreren Delikten gelten die allgemeinen Strafzumessungsregeln.

§ StGB-013 – Versuchtes Tötungsdelikt

26.000 $ Geldstrafe · 65 Hafteinheiten

Straftaten gegen Personen. Wer den Tatbestand vorsätzlich verwirklicht, wird nach dem aufgeführten Regelstrafmaß sanktioniert. Versuch, Notwehr, Beweislage und Tatbeteiligung sind gesondert zu prüfen. Bei mehreren Delikten gelten die allgemeinen Strafzumessungsregeln.

§ StGB-014 – Unterlassene Hilfeleistung

2.500 $ Geldstrafe · 5 Hafteinheiten

Straftaten gegen Personen. Wer den Tatbestand vorsätzlich verwirklicht, wird nach dem aufgeführten Regelstrafmaß sanktioniert. Versuch, Notwehr, Beweislage und Tatbeteiligung sind gesondert zu prüfen. Bei mehreren Delikten gelten die allgemeinen Strafzumessungsregeln.

§ StGB-015 – Stalking

4.000 $ Geldstrafe · 10 Hafteinheiten

Straftaten gegen Personen. Wer den Tatbestand vorsätzlich verwirklicht, wird nach dem aufgeführten Regelstrafmaß sanktioniert. Versuch, Notwehr, Beweislage und Tatbeteiligung sind gesondert zu prüfen. Bei mehreren Delikten gelten die allgemeinen Strafzumessungsregeln.

§ StGB-016 – Diebstahl

1.500 $ Geldstrafe · 5 Hafteinheiten

Eigentumsdelikte. Wer den Tatbestand vorsätzlich verwirklicht, wird nach dem aufgeführten Regelstrafmaß sanktioniert. Versuch, Notwehr, Beweislage und Tatbeteiligung sind gesondert zu prüfen. Bei mehreren Delikten gelten die allgemeinen Strafzumessungsregeln.

§ StGB-017 – Schwerer Diebstahl

4.500 $ Geldstrafe · 12 Hafteinheiten

Eigentumsdelikte. Wer den Tatbestand vorsätzlich verwirklicht, wird nach dem aufgeführten Regelstrafmaß sanktioniert. Versuch, Notwehr, Beweislage und Tatbeteiligung sind gesondert zu prüfen. Bei mehreren Delikten gelten die allgemeinen Strafzumessungsregeln.

§ StGB-018 – Einbruchdiebstahl

7.000 $ Geldstrafe · 20 Hafteinheiten

Eigentumsdelikte. Wer den Tatbestand vorsätzlich verwirklicht, wird nach dem aufgeführten Regelstrafmaß sanktioniert. Versuch, Notwehr, Beweislage und Tatbeteiligung sind gesondert zu prüfen. Bei mehreren Delikten gelten die allgemeinen Strafzumessungsregeln.

§ StGB-019 – Raub

10.000 $ Geldstrafe · 30 Hafteinheiten

Eigentumsdelikte. Wer den Tatbestand vorsätzlich verwirklicht, wird nach dem aufgeführten Regelstrafmaß sanktioniert. Versuch, Notwehr, Beweislage und Tatbeteiligung sind gesondert zu prüfen. Bei mehreren Delikten gelten die allgemeinen Strafzumessungsregeln.

§ StGB-020 – Schwerer Raub

18.000 $ Geldstrafe · 45 Hafteinheiten

Eigentumsdelikte. Wer den Tatbestand vorsätzlich verwirklicht, wird nach dem aufgeführten Regelstrafmaß sanktioniert. Versuch, Notwehr, Beweislage und Tatbeteiligung sind gesondert zu prüfen. Bei mehreren Delikten gelten die allgemeinen Strafzumessungsregeln.

§ StGB-021 – Bewaffneter Raub

22.000 $ Geldstrafe · 55 Hafteinheiten

Eigentumsdelikte. Wer den Tatbestand vorsätzlich verwirklicht, wird nach dem aufgeführten Regelstrafmaß sanktioniert. Versuch, Notwehr, Beweislage und Tatbeteiligung sind gesondert zu prüfen. Bei mehreren Delikten gelten die allgemeinen Strafzumessungsregeln.

§ StGB-022 – Betrug

4.500 $ Geldstrafe · 12 Hafteinheiten

Eigentumsdelikte. Wer den Tatbestand vorsätzlich verwirklicht, wird nach dem aufgeführten Regelstrafmaß sanktioniert. Versuch, Notwehr, Beweislage und Tatbeteiligung sind gesondert zu prüfen. Bei mehreren Delikten gelten die allgemeinen Strafzumessungsregeln.

§ StGB-023 – Schwerer Betrug

10.000 $ Geldstrafe · 25 Hafteinheiten

Eigentumsdelikte. Wer den Tatbestand vorsätzlich verwirklicht, wird nach dem aufgeführten Regelstrafmaß sanktioniert. Versuch, Notwehr, Beweislage und Tatbeteiligung sind gesondert zu prüfen. Bei mehreren Delikten gelten die allgemeinen Strafzumessungsregeln.

§ StGB-024 – Unterschlagung

3.500 $ Geldstrafe · 10 Hafteinheiten

Eigentumsdelikte. Wer den Tatbestand vorsätzlich verwirklicht, wird nach dem aufgeführten Regelstrafmaß sanktioniert. Versuch, Notwehr, Beweislage und Tatbeteiligung sind gesondert zu prüfen. Bei mehreren Delikten gelten die allgemeinen Strafzumessungsregeln.

§ StGB-025 – Sachbeschädigung

2.500 $ Geldstrafe · 5 Hafteinheiten

Eigentumsdelikte. Wer den Tatbestand vorsätzlich verwirklicht, wird nach dem aufgeführten Regelstrafmaß sanktioniert. Versuch, Notwehr, Beweislage und Tatbeteiligung sind gesondert zu prüfen. Bei mehreren Delikten gelten die allgemeinen Strafzumessungsregeln.

§ StGB-026 – Schwere Sachbeschädigung

6.500 $ Geldstrafe · 15 Hafteinheiten

Eigentumsdelikte. Wer den Tatbestand vorsätzlich verwirklicht, wird nach dem aufgeführten Regelstrafmaß sanktioniert. Versuch, Notwehr, Beweislage und Tatbeteiligung sind gesondert zu prüfen. Bei mehreren Delikten gelten die allgemeinen Strafzumessungsregeln.

§ StGB-027 – Hehlerei

5.000 $ Geldstrafe · 15 Hafteinheiten

Eigentumsdelikte. Wer den Tatbestand vorsätzlich verwirklicht, wird nach dem aufgeführten Regelstrafmaß sanktioniert. Versuch, Notwehr, Beweislage und Tatbeteiligung sind gesondert zu prüfen. Bei mehreren Delikten gelten die allgemeinen Strafzumessungsregeln.

§ StGB-028 – Erpressung

8.500 $ Geldstrafe · 25 Hafteinheiten

Eigentumsdelikte. Wer den Tatbestand vorsätzlich verwirklicht, wird nach dem aufgeführten Regelstrafmaß sanktioniert. Versuch, Notwehr, Beweislage und Tatbeteiligung sind gesondert zu prüfen. Bei mehreren Delikten gelten die allgemeinen Strafzumessungsregeln.

§ StGB-029 – Schwere Erpressung

15.000 $ Geldstrafe · 40 Hafteinheiten

Eigentumsdelikte. Wer den Tatbestand vorsätzlich verwirklicht, wird nach dem aufgeführten Regelstrafmaß sanktioniert. Versuch, Notwehr, Beweislage und Tatbeteiligung sind gesondert zu prüfen. Bei mehreren Delikten gelten die allgemeinen Strafzumessungsregeln.

§ StGB-030 – Brandstiftung

16.000 $ Geldstrafe · 45 Hafteinheiten

Eigentumsdelikte. Wer den Tatbestand vorsätzlich verwirklicht, wird nach dem aufgeführten Regelstrafmaß sanktioniert. Versuch, Notwehr, Beweislage und Tatbeteiligung sind gesondert zu prüfen. Bei mehreren Delikten gelten die allgemeinen Strafzumessungsregeln.

§ StGB-031 – Schwere Brandstiftung

26.000 $ Geldstrafe · 65 Hafteinheiten

Eigentumsdelikte. Wer den Tatbestand vorsätzlich verwirklicht, wird nach dem aufgeführten Regelstrafmaß sanktioniert. Versuch, Notwehr, Beweislage und Tatbeteiligung sind gesondert zu prüfen. Bei mehreren Delikten gelten die allgemeinen Strafzumessungsregeln.

§ StGB-032 – Hausfriedensbruch

1.500 $ Geldstrafe · 3 Hafteinheiten

Öffentliche Ordnung. Wer den Tatbestand vorsätzlich verwirklicht, wird nach dem aufgeführten Regelstrafmaß sanktioniert. Versuch, Notwehr, Beweislage und Tatbeteiligung sind gesondert zu prüfen. Bei mehreren Delikten gelten die allgemeinen Strafzumessungsregeln.

§ StGB-033 – Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte

4.000 $ Geldstrafe · 12 Hafteinheiten

Öffentliche Ordnung. Wer den Tatbestand vorsätzlich verwirklicht, wird nach dem aufgeführten Regelstrafmaß sanktioniert. Versuch, Notwehr, Beweislage und Tatbeteiligung sind gesondert zu prüfen. Bei mehreren Delikten gelten die allgemeinen Strafzumessungsregeln.

§ StGB-034 – Tätlicher Angriff auf Beamte

9.000 $ Geldstrafe · 25 Hafteinheiten

Öffentliche Ordnung. Wer den Tatbestand vorsätzlich verwirklicht, wird nach dem aufgeführten Regelstrafmaß sanktioniert. Versuch, Notwehr, Beweislage und Tatbeteiligung sind gesondert zu prüfen. Bei mehreren Delikten gelten die allgemeinen Strafzumessungsregeln.

§ StGB-035 – Behinderung eines Einsatzes

3.000 $ Geldstrafe · 8 Hafteinheiten

Öffentliche Ordnung. Wer den Tatbestand vorsätzlich verwirklicht, wird nach dem aufgeführten Regelstrafmaß sanktioniert. Versuch, Notwehr, Beweislage und Tatbeteiligung sind gesondert zu prüfen. Bei mehreren Delikten gelten die allgemeinen Strafzumessungsregeln.

§ StGB-036 – Amtsanmaßung

7.000 $ Geldstrafe · 20 Hafteinheiten

Öffentliche Ordnung. Wer den Tatbestand vorsätzlich verwirklicht, wird nach dem aufgeführten Regelstrafmaß sanktioniert. Versuch, Notwehr, Beweislage und Tatbeteiligung sind gesondert zu prüfen. Bei mehreren Delikten gelten die allgemeinen Strafzumessungsregeln.

§ StGB-037 – Missbrauch von Notrufen

2.000 $ Geldstrafe · 5 Hafteinheiten

Öffentliche Ordnung. Wer den Tatbestand vorsätzlich verwirklicht, wird nach dem aufgeführten Regelstrafmaß sanktioniert. Versuch, Notwehr, Beweislage und Tatbeteiligung sind gesondert zu prüfen. Bei mehreren Delikten gelten die allgemeinen Strafzumessungsregeln.

§ StGB-038 – Falsche Verdächtigung

4.500 $ Geldstrafe · 12 Hafteinheiten

Öffentliche Ordnung. Wer den Tatbestand vorsätzlich verwirklicht, wird nach dem aufgeführten Regelstrafmaß sanktioniert. Versuch, Notwehr, Beweislage und Tatbeteiligung sind gesondert zu prüfen. Bei mehreren Delikten gelten die allgemeinen Strafzumessungsregeln.

§ StGB-039 – Falschaussage

4.000 $ Geldstrafe · 10 Hafteinheiten

Öffentliche Ordnung. Wer den Tatbestand vorsätzlich verwirklicht, wird nach dem aufgeführten Regelstrafmaß sanktioniert. Versuch, Notwehr, Beweislage und Tatbeteiligung sind gesondert zu prüfen. Bei mehreren Delikten gelten die allgemeinen Strafzumessungsregeln.

§ StGB-040 – Strafvereitelung

6.500 $ Geldstrafe · 18 Hafteinheiten

Öffentliche Ordnung. Wer den Tatbestand vorsätzlich verwirklicht, wird nach dem aufgeführten Regelstrafmaß sanktioniert. Versuch, Notwehr, Beweislage und Tatbeteiligung sind gesondert zu prüfen. Bei mehreren Delikten gelten die allgemeinen Strafzumessungsregeln.

§ StGB-041 – Gefangenenbefreiung

14.000 $ Geldstrafe · 35 Hafteinheiten

Öffentliche Ordnung. Wer den Tatbestand vorsätzlich verwirklicht, wird nach dem aufgeführten Regelstrafmaß sanktioniert. Versuch, Notwehr, Beweislage und Tatbeteiligung sind gesondert zu prüfen. Bei mehreren Delikten gelten die allgemeinen Strafzumessungsregeln.

§ StGB-042 – Flucht aus rechtmäßigem Gewahrsam

8.000 $ Geldstrafe · 20 Hafteinheiten

Öffentliche Ordnung. Wer den Tatbestand vorsätzlich verwirklicht, wird nach dem aufgeführten Regelstrafmaß sanktioniert. Versuch, Notwehr, Beweislage und Tatbeteiligung sind gesondert zu prüfen. Bei mehreren Delikten gelten die allgemeinen Strafzumessungsregeln.

§ StGB-043 – Bestechung

10.000 $ Geldstrafe · 25 Hafteinheiten

Öffentliche Ordnung. Wer den Tatbestand vorsätzlich verwirklicht, wird nach dem aufgeführten Regelstrafmaß sanktioniert. Versuch, Notwehr, Beweislage und Tatbeteiligung sind gesondert zu prüfen. Bei mehreren Delikten gelten die allgemeinen Strafzumessungsregeln.

§ StGB-044 – Bestechlichkeit

12.000 $ Geldstrafe · 30 Hafteinheiten

Öffentliche Ordnung. Wer den Tatbestand vorsätzlich verwirklicht, wird nach dem aufgeführten Regelstrafmaß sanktioniert. Versuch, Notwehr, Beweislage und Tatbeteiligung sind gesondert zu prüfen. Bei mehreren Delikten gelten die allgemeinen Strafzumessungsregeln.

§ StGB-045 – Urkundenfälschung

6.500 $ Geldstrafe · 18 Hafteinheiten

Öffentliche Ordnung. Wer den Tatbestand vorsätzlich verwirklicht, wird nach dem aufgeführten Regelstrafmaß sanktioniert. Versuch, Notwehr, Beweislage und Tatbeteiligung sind gesondert zu prüfen. Bei mehreren Delikten gelten die allgemeinen Strafzumessungsregeln.

§ StGB-046 – Identitätsdiebstahl

8.500 $ Geldstrafe · 22 Hafteinheiten

Öffentliche Ordnung. Wer den Tatbestand vorsätzlich verwirklicht, wird nach dem aufgeführten Regelstrafmaß sanktioniert. Versuch, Notwehr, Beweislage und Tatbeteiligung sind gesondert zu prüfen. Bei mehreren Delikten gelten die allgemeinen Strafzumessungsregeln.

§ StGB-047 – Unerlaubte Demonstrationsgewalt

5.000 $ Geldstrafe · 12 Hafteinheiten

Öffentliche Ordnung. Wer den Tatbestand vorsätzlich verwirklicht, wird nach dem aufgeführten Regelstrafmaß sanktioniert. Versuch, Notwehr, Beweislage und Tatbeteiligung sind gesondert zu prüfen. Bei mehreren Delikten gelten die allgemeinen Strafzumessungsregeln.

§ StGB-048 – Unerlaubter Waffenbesitz

9.000 $ Geldstrafe · 20 Hafteinheiten

Waffen und Sprengstoff. Wer den Tatbestand vorsätzlich verwirklicht, wird nach dem aufgeführten Regelstrafmaß sanktioniert. Versuch, Notwehr, Beweislage und Tatbeteiligung sind gesondert zu prüfen. Bei mehreren Delikten gelten die allgemeinen Strafzumessungsregeln.

§ StGB-049 – Unerlaubtes Führen einer Schusswaffe

10.000 $ Geldstrafe · 25 Hafteinheiten

Waffen und Sprengstoff. Wer den Tatbestand vorsätzlich verwirklicht, wird nach dem aufgeführten Regelstrafmaß sanktioniert. Versuch, Notwehr, Beweislage und Tatbeteiligung sind gesondert zu prüfen. Bei mehreren Delikten gelten die allgemeinen Strafzumessungsregeln.

§ StGB-050 – Handel mit illegalen Waffen

24.000 $ Geldstrafe · 60 Hafteinheiten

Waffen und Sprengstoff. Wer den Tatbestand vorsätzlich verwirklicht, wird nach dem aufgeführten Regelstrafmaß sanktioniert. Versuch, Notwehr, Beweislage und Tatbeteiligung sind gesondert zu prüfen. Bei mehreren Delikten gelten die allgemeinen Strafzumessungsregeln.

§ StGB-051 – Abgabe von Schüssen ohne Rechtfertigung

7.000 $ Geldstrafe · 18 Hafteinheiten

Waffen und Sprengstoff. Wer den Tatbestand vorsätzlich verwirklicht, wird nach dem aufgeführten Regelstrafmaß sanktioniert. Versuch, Notwehr, Beweislage und Tatbeteiligung sind gesondert zu prüfen. Bei mehreren Delikten gelten die allgemeinen Strafzumessungsregeln.

§ StGB-052 – Gefährlicher Waffengebrauch

16.000 $ Geldstrafe · 40 Hafteinheiten

Waffen und Sprengstoff. Wer den Tatbestand vorsätzlich verwirklicht, wird nach dem aufgeführten Regelstrafmaß sanktioniert. Versuch, Notwehr, Beweislage und Tatbeteiligung sind gesondert zu prüfen. Bei mehreren Delikten gelten die allgemeinen Strafzumessungsregeln.

§ StGB-053 – Unerlaubter Sprengstoffbesitz

18.000 $ Geldstrafe · 45 Hafteinheiten

Waffen und Sprengstoff. Wer den Tatbestand vorsätzlich verwirklicht, wird nach dem aufgeführten Regelstrafmaß sanktioniert. Versuch, Notwehr, Beweislage und Tatbeteiligung sind gesondert zu prüfen. Bei mehreren Delikten gelten die allgemeinen Strafzumessungsregeln.

§ StGB-054 – Sprengstoffhandel

30.000 $ Geldstrafe · 75 Hafteinheiten

Waffen und Sprengstoff. Wer den Tatbestand vorsätzlich verwirklicht, wird nach dem aufgeführten Regelstrafmaß sanktioniert. Versuch, Notwehr, Beweislage und Tatbeteiligung sind gesondert zu prüfen. Bei mehreren Delikten gelten die allgemeinen Strafzumessungsregeln.

§ StGB-055 – Herbeiführen einer Explosion

28.000 $ Geldstrafe · 70 Hafteinheiten

Waffen und Sprengstoff. Wer den Tatbestand vorsätzlich verwirklicht, wird nach dem aufgeführten Regelstrafmaß sanktioniert. Versuch, Notwehr, Beweislage und Tatbeteiligung sind gesondert zu prüfen. Bei mehreren Delikten gelten die allgemeinen Strafzumessungsregeln.

§ StGB-056 – Illegaler Besitz verbotener Waffenteile

7.000 $ Geldstrafe · 18 Hafteinheiten

Waffen und Sprengstoff. Wer den Tatbestand vorsätzlich verwirklicht, wird nach dem aufgeführten Regelstrafmaß sanktioniert. Versuch, Notwehr, Beweislage und Tatbeteiligung sind gesondert zu prüfen. Bei mehreren Delikten gelten die allgemeinen Strafzumessungsregeln.

§ StGB-057 – Unerlaubter Drogenbesitz geringe Menge

1.500 $ Geldstrafe · 3 Hafteinheiten

Betäubungsmittel. Wer den Tatbestand vorsätzlich verwirklicht, wird nach dem aufgeführten Regelstrafmaß sanktioniert. Versuch, Notwehr, Beweislage und Tatbeteiligung sind gesondert zu prüfen. Bei mehreren Delikten gelten die allgemeinen Strafzumessungsregeln.

§ StGB-058 – Unerlaubter Drogenbesitz größere Menge

5.000 $ Geldstrafe · 12 Hafteinheiten

Betäubungsmittel. Wer den Tatbestand vorsätzlich verwirklicht, wird nach dem aufgeführten Regelstrafmaß sanktioniert. Versuch, Notwehr, Beweislage und Tatbeteiligung sind gesondert zu prüfen. Bei mehreren Delikten gelten die allgemeinen Strafzumessungsregeln.

§ StGB-059 – Drogenhandel

12.000 $ Geldstrafe · 30 Hafteinheiten

Betäubungsmittel. Wer den Tatbestand vorsätzlich verwirklicht, wird nach dem aufgeführten Regelstrafmaß sanktioniert. Versuch, Notwehr, Beweislage und Tatbeteiligung sind gesondert zu prüfen. Bei mehreren Delikten gelten die allgemeinen Strafzumessungsregeln.

§ StGB-060 – Gewerbsmäßiger Drogenhandel

25.000 $ Geldstrafe · 60 Hafteinheiten

Betäubungsmittel. Wer den Tatbestand vorsätzlich verwirklicht, wird nach dem aufgeführten Regelstrafmaß sanktioniert. Versuch, Notwehr, Beweislage und Tatbeteiligung sind gesondert zu prüfen. Bei mehreren Delikten gelten die allgemeinen Strafzumessungsregeln.

§ StGB-061 – Drogenherstellung

15.000 $ Geldstrafe · 35 Hafteinheiten

Betäubungsmittel. Wer den Tatbestand vorsätzlich verwirklicht, wird nach dem aufgeführten Regelstrafmaß sanktioniert. Versuch, Notwehr, Beweislage und Tatbeteiligung sind gesondert zu prüfen. Bei mehreren Delikten gelten die allgemeinen Strafzumessungsregeln.

§ StGB-062 – Betrieb eines Drogenlabors

30.000 $ Geldstrafe · 70 Hafteinheiten

Betäubungsmittel. Wer den Tatbestand vorsätzlich verwirklicht, wird nach dem aufgeführten Regelstrafmaß sanktioniert. Versuch, Notwehr, Beweislage und Tatbeteiligung sind gesondert zu prüfen. Bei mehreren Delikten gelten die allgemeinen Strafzumessungsregeln.

§ StGB-063 – Schmuggel von Betäubungsmitteln

20.000 $ Geldstrafe · 50 Hafteinheiten

Betäubungsmittel. Wer den Tatbestand vorsätzlich verwirklicht, wird nach dem aufgeführten Regelstrafmaß sanktioniert. Versuch, Notwehr, Beweislage und Tatbeteiligung sind gesondert zu prüfen. Bei mehreren Delikten gelten die allgemeinen Strafzumessungsregeln.

§ StGB-064 – Abgabe an Minderjährige

25.000 $ Geldstrafe · 65 Hafteinheiten

Betäubungsmittel. Wer den Tatbestand vorsätzlich verwirklicht, wird nach dem aufgeführten Regelstrafmaß sanktioniert. Versuch, Notwehr, Beweislage und Tatbeteiligung sind gesondert zu prüfen. Bei mehreren Delikten gelten die allgemeinen Strafzumessungsregeln.

§ StGB-065 – Fahren ohne Fahrerlaubnis

4.000 $ Geldstrafe · 10 Hafteinheiten

Verkehrs- und Fahrzeugstraftaten. Wer den Tatbestand vorsätzlich verwirklicht, wird nach dem aufgeführten Regelstrafmaß sanktioniert. Versuch, Notwehr, Beweislage und Tatbeteiligung sind gesondert zu prüfen. Bei mehreren Delikten gelten die allgemeinen Strafzumessungsregeln.

§ StGB-066 – Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss

5.500 $ Geldstrafe · 12 Hafteinheiten

Verkehrs- und Fahrzeugstraftaten. Wer den Tatbestand vorsätzlich verwirklicht, wird nach dem aufgeführten Regelstrafmaß sanktioniert. Versuch, Notwehr, Beweislage und Tatbeteiligung sind gesondert zu prüfen. Bei mehreren Delikten gelten die allgemeinen Strafzumessungsregeln.

§ StGB-067 – Gefährdung des Straßenverkehrs

7.000 $ Geldstrafe · 18 Hafteinheiten

Verkehrs- und Fahrzeugstraftaten. Wer den Tatbestand vorsätzlich verwirklicht, wird nach dem aufgeführten Regelstrafmaß sanktioniert. Versuch, Notwehr, Beweislage und Tatbeteiligung sind gesondert zu prüfen. Bei mehreren Delikten gelten die allgemeinen Strafzumessungsregeln.

§ StGB-068 – Illegales Straßenrennen

9.500 $ Geldstrafe · 22 Hafteinheiten

Verkehrs- und Fahrzeugstraftaten. Wer den Tatbestand vorsätzlich verwirklicht, wird nach dem aufgeführten Regelstrafmaß sanktioniert. Versuch, Notwehr, Beweislage und Tatbeteiligung sind gesondert zu prüfen. Bei mehreren Delikten gelten die allgemeinen Strafzumessungsregeln.

§ StGB-069 – Fahrerflucht mit Personenschaden

9.000 $ Geldstrafe · 25 Hafteinheiten

Verkehrs- und Fahrzeugstraftaten. Wer den Tatbestand vorsätzlich verwirklicht, wird nach dem aufgeführten Regelstrafmaß sanktioniert. Versuch, Notwehr, Beweislage und Tatbeteiligung sind gesondert zu prüfen. Bei mehreren Delikten gelten die allgemeinen Strafzumessungsregeln.

§ StGB-070 – Fahrzeugdiebstahl

8.500 $ Geldstrafe · 20 Hafteinheiten

Verkehrs- und Fahrzeugstraftaten. Wer den Tatbestand vorsätzlich verwirklicht, wird nach dem aufgeführten Regelstrafmaß sanktioniert. Versuch, Notwehr, Beweislage und Tatbeteiligung sind gesondert zu prüfen. Bei mehreren Delikten gelten die allgemeinen Strafzumessungsregeln.

§ StGB-071 – Schwerer Fahrzeugdiebstahl

14.000 $ Geldstrafe · 35 Hafteinheiten

Verkehrs- und Fahrzeugstraftaten. Wer den Tatbestand vorsätzlich verwirklicht, wird nach dem aufgeführten Regelstrafmaß sanktioniert. Versuch, Notwehr, Beweislage und Tatbeteiligung sind gesondert zu prüfen. Bei mehreren Delikten gelten die allgemeinen Strafzumessungsregeln.

§ StGB-072 – Kennzeichenfälschung

4.500 $ Geldstrafe · 10 Hafteinheiten

Verkehrs- und Fahrzeugstraftaten. Wer den Tatbestand vorsätzlich verwirklicht, wird nach dem aufgeführten Regelstrafmaß sanktioniert. Versuch, Notwehr, Beweislage und Tatbeteiligung sind gesondert zu prüfen. Bei mehreren Delikten gelten die allgemeinen Strafzumessungsregeln.

§ StGB-073 – Fahrzeughehlerei

10.000 $ Geldstrafe · 25 Hafteinheiten

Verkehrs- und Fahrzeugstraftaten. Wer den Tatbestand vorsätzlich verwirklicht, wird nach dem aufgeführten Regelstrafmaß sanktioniert. Versuch, Notwehr, Beweislage und Tatbeteiligung sind gesondert zu prüfen. Bei mehreren Delikten gelten die allgemeinen Strafzumessungsregeln.

§ StGB-074 – Vorsätzlicher gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr

13.000 $ Geldstrafe · 35 Hafteinheiten

Verkehrs- und Fahrzeugstraftaten. Wer den Tatbestand vorsätzlich verwirklicht, wird nach dem aufgeführten Regelstrafmaß sanktioniert. Versuch, Notwehr, Beweislage und Tatbeteiligung sind gesondert zu prüfen. Bei mehreren Delikten gelten die allgemeinen Strafzumessungsregeln.

§ StGB-075 – Geldwäsche

18.000 $ Geldstrafe · 40 Hafteinheiten

Wirtschaft und Staat. Wer den Tatbestand vorsätzlich verwirklicht, wird nach dem aufgeführten Regelstrafmaß sanktioniert. Versuch, Notwehr, Beweislage und Tatbeteiligung sind gesondert zu prüfen. Bei mehreren Delikten gelten die allgemeinen Strafzumessungsregeln.

§ StGB-076 – Schwere Geldwäsche

35.000 $ Geldstrafe · 75 Hafteinheiten

Wirtschaft und Staat. Wer den Tatbestand vorsätzlich verwirklicht, wird nach dem aufgeführten Regelstrafmaß sanktioniert. Versuch, Notwehr, Beweislage und Tatbeteiligung sind gesondert zu prüfen. Bei mehreren Delikten gelten die allgemeinen Strafzumessungsregeln.

§ StGB-077 – Steuerhinterziehung

14.000 $ Geldstrafe · 30 Hafteinheiten

Wirtschaft und Staat. Wer den Tatbestand vorsätzlich verwirklicht, wird nach dem aufgeführten Regelstrafmaß sanktioniert. Versuch, Notwehr, Beweislage und Tatbeteiligung sind gesondert zu prüfen. Bei mehreren Delikten gelten die allgemeinen Strafzumessungsregeln.

§ StGB-078 – Schwerer Subventionsbetrug

22.000 $ Geldstrafe · 45 Hafteinheiten

Wirtschaft und Staat. Wer den Tatbestand vorsätzlich verwirklicht, wird nach dem aufgeführten Regelstrafmaß sanktioniert. Versuch, Notwehr, Beweislage und Tatbeteiligung sind gesondert zu prüfen. Bei mehreren Delikten gelten die allgemeinen Strafzumessungsregeln.

§ StGB-079 – Korruption im Amt

25.000 $ Geldstrafe · 55 Hafteinheiten

Wirtschaft und Staat. Wer den Tatbestand vorsätzlich verwirklicht, wird nach dem aufgeführten Regelstrafmaß sanktioniert. Versuch, Notwehr, Beweislage und Tatbeteiligung sind gesondert zu prüfen. Bei mehreren Delikten gelten die allgemeinen Strafzumessungsregeln.

§ StGB-080 – Geheimnisverrat im Amt

18.000 $ Geldstrafe · 40 Hafteinheiten

Wirtschaft und Staat. Wer den Tatbestand vorsätzlich verwirklicht, wird nach dem aufgeführten Regelstrafmaß sanktioniert. Versuch, Notwehr, Beweislage und Tatbeteiligung sind gesondert zu prüfen. Bei mehreren Delikten gelten die allgemeinen Strafzumessungsregeln.

§ StGB-081 – Veruntreuung öffentlicher Mittel

24.000 $ Geldstrafe · 55 Hafteinheiten

Wirtschaft und Staat. Wer den Tatbestand vorsätzlich verwirklicht, wird nach dem aufgeführten Regelstrafmaß sanktioniert. Versuch, Notwehr, Beweislage und Tatbeteiligung sind gesondert zu prüfen. Bei mehreren Delikten gelten die allgemeinen Strafzumessungsregeln.

§ StGB-082 – Organisierte Kriminalität

30.000 $ Geldstrafe · 75 Hafteinheiten

Wirtschaft und Staat. Wer den Tatbestand vorsätzlich verwirklicht, wird nach dem aufgeführten Regelstrafmaß sanktioniert. Versuch, Notwehr, Beweislage und Tatbeteiligung sind gesondert zu prüfen. Bei mehreren Delikten gelten die allgemeinen Strafzumessungsregeln.

§ StGB-083 – Bildung einer kriminellen Vereinigung

22.000 $ Geldstrafe · 55 Hafteinheiten

Wirtschaft und Staat. Wer den Tatbestand vorsätzlich verwirklicht, wird nach dem aufgeführten Regelstrafmaß sanktioniert. Versuch, Notwehr, Beweislage und Tatbeteiligung sind gesondert zu prüfen. Bei mehreren Delikten gelten die allgemeinen Strafzumessungsregeln.

§ StGB-084 – Sabotage kritischer Infrastruktur

30.000 $ Geldstrafe · 75 Hafteinheiten

Wirtschaft und Staat. Wer den Tatbestand vorsätzlich verwirklicht, wird nach dem aufgeführten Regelstrafmaß sanktioniert. Versuch, Notwehr, Beweislage und Tatbeteiligung sind gesondert zu prüfen. Bei mehreren Delikten gelten die allgemeinen Strafzumessungsregeln.

§ StGB-085 – Cyberbetrug

6.500 $ Geldstrafe · 15 Hafteinheiten

Wer vorsätzlich cyberbetrug begeht oder organisiert, wird nach dem angegebenen Regelstrafmaß bestraft. Versuch und Beteiligung richten sich nach den allgemeinen Strafbestimmungen.

§ StGB-086 – Erpressung mit digitalen Daten

11.000 $ Geldstrafe · 25 Hafteinheiten

Wer vorsätzlich erpressung mit digitalen daten begeht oder organisiert, wird nach dem angegebenen Regelstrafmaß bestraft. Versuch und Beteiligung richten sich nach den allgemeinen Strafbestimmungen.

§ StGB-087 – Sabotage von Einsatzfahrzeugen

14.000 $ Geldstrafe · 35 Hafteinheiten

Wer vorsätzlich sabotage von einsatzfahrzeugen begeht oder organisiert, wird nach dem angegebenen Regelstrafmaß bestraft. Versuch und Beteiligung richten sich nach den allgemeinen Strafbestimmungen.

§ StGB-088 – Gefährliche Nachstellung

7.000 $ Geldstrafe · 18 Hafteinheiten

Wer vorsätzlich gefährliche nachstellung begeht oder organisiert, wird nach dem angegebenen Regelstrafmaß bestraft. Versuch und Beteiligung richten sich nach den allgemeinen Strafbestimmungen.

§ StGB-089 – Illegale Waffenherstellung

23.000 $ Geldstrafe · 55 Hafteinheiten

Wer vorsätzlich illegale waffenherstellung begeht oder organisiert, wird nach dem angegebenen Regelstrafmaß bestraft. Versuch und Beteiligung richten sich nach den allgemeinen Strafbestimmungen.

§ StGB-090 – Manipulation amtlicher Beweismittel

11.000 $ Geldstrafe · 25 Hafteinheiten

Wer vorsätzlich manipulation amtlicher beweismittel begeht oder organisiert, wird nach dem angegebenen Regelstrafmaß bestraft. Versuch und Beteiligung richten sich nach den allgemeinen Strafbestimmungen.

§ StGB-091 – Verletzung von Dienstgeheimnissen

16.000 $ Geldstrafe · 35 Hafteinheiten

Wer vorsätzlich verletzung von dienstgeheimnissen begeht oder organisiert, wird nach dem angegebenen Regelstrafmaß bestraft. Versuch und Beteiligung richten sich nach den allgemeinen Strafbestimmungen.

§ StGB-092 – Widerrechtliche Beschlagnahme

9.000 $ Geldstrafe · 20 Hafteinheiten

Wer vorsätzlich widerrechtliche beschlagnahme begeht oder organisiert, wird nach dem angegebenen Regelstrafmaß bestraft. Versuch und Beteiligung richten sich nach den allgemeinen Strafbestimmungen.

§ StGB-093 – Schwerer Identitätsbetrug

12.000 $ Geldstrafe · 30 Hafteinheiten

Wer vorsätzlich schwerer identitätsbetrug begeht oder organisiert, wird nach dem angegebenen Regelstrafmaß bestraft. Versuch und Beteiligung richten sich nach den allgemeinen Strafbestimmungen.

§ StGB-094 – Organisierte Fahrzeugverschiebung

21.000 $ Geldstrafe · 45 Hafteinheiten

Wer vorsätzlich organisierte fahrzeugverschiebung begeht oder organisiert, wird nach dem angegebenen Regelstrafmaß bestraft. Versuch und Beteiligung richten sich nach den allgemeinen Strafbestimmungen.

§ StGB-095 – Schwere Nötigung

8.000 $ Geldstrafe · 20 Hafteinheiten

Wer vorsätzlich schwere nötigung begeht oder organisiert, wird nach dem angegebenen Regelstrafmaß bestraft. Versuch und Beteiligung richten sich nach den allgemeinen Strafbestimmungen.

§ StGB-096 – Vortäuschen einer Straftat

3.500 $ Geldstrafe · 8 Hafteinheiten

Wer vorsätzlich vortäuschen einer straftat begeht oder organisiert, wird nach dem angegebenen Regelstrafmaß bestraft. Versuch und Beteiligung richten sich nach den allgemeinen Strafbestimmungen.

§ StGB-097 – Unterdrückung von Beweismitteln

8.500 $ Geldstrafe · 20 Hafteinheiten

Wer vorsätzlich unterdrückung von beweismitteln begeht oder organisiert, wird nach dem angegebenen Regelstrafmaß bestraft. Versuch und Beteiligung richten sich nach den allgemeinen Strafbestimmungen.

§ StGB-098 – Behinderung von Rettungskräften

5.500 $ Geldstrafe · 12 Hafteinheiten

Wer vorsätzlich behinderung von rettungskräften begeht oder organisiert, wird nach dem angegebenen Regelstrafmaß bestraft. Versuch und Beteiligung richten sich nach den allgemeinen Strafbestimmungen.

§ StGB-099 – Schwere Fahrerflucht

12.000 $ Geldstrafe · 30 Hafteinheiten

Wer vorsätzlich schwere fahrerflucht begeht oder organisiert, wird nach dem angegebenen Regelstrafmaß bestraft. Versuch und Beteiligung richten sich nach den allgemeinen Strafbestimmungen.

§ StGB-100 – Unerlaubter Handel mit gestohlenen Fahrzeugteilen

11.000 $ Geldstrafe · 25 Hafteinheiten

Wer vorsätzlich unerlaubter handel mit gestohlenen fahrzeugteilen begeht oder organisiert, wird nach dem angegebenen Regelstrafmaß bestraft. Versuch und Beteiligung richten sich nach den allgemeinen Strafbestimmungen.