§ StGB-001 – Beleidigung
750 $ GeldstrafeStraftaten gegen Personen. Wer den Tatbestand vorsätzlich verwirklicht, wird nach dem aufgeführten Regelstrafmaß sanktioniert. Versuch, Notwehr, Beweislage und Tatbeteiligung sind gesondert zu prüfen. Bei mehreren Delikten gelten die allgemeinen Strafzumessungsregeln.
§ StGB-002 – Bedrohung
2.000 $ Geldstrafe · 5 HafteinheitenStraftaten gegen Personen. Wer den Tatbestand vorsätzlich verwirklicht, wird nach dem aufgeführten Regelstrafmaß sanktioniert. Versuch, Notwehr, Beweislage und Tatbeteiligung sind gesondert zu prüfen. Bei mehreren Delikten gelten die allgemeinen Strafzumessungsregeln.
§ StGB-003 – Nötigung
3.500 $ Geldstrafe · 10 HafteinheitenStraftaten gegen Personen. Wer den Tatbestand vorsätzlich verwirklicht, wird nach dem aufgeführten Regelstrafmaß sanktioniert. Versuch, Notwehr, Beweislage und Tatbeteiligung sind gesondert zu prüfen. Bei mehreren Delikten gelten die allgemeinen Strafzumessungsregeln.
§ StGB-004 – Körperverletzung
5.000 $ Geldstrafe · 15 HafteinheitenStraftaten gegen Personen. Wer den Tatbestand vorsätzlich verwirklicht, wird nach dem aufgeführten Regelstrafmaß sanktioniert. Versuch, Notwehr, Beweislage und Tatbeteiligung sind gesondert zu prüfen. Bei mehreren Delikten gelten die allgemeinen Strafzumessungsregeln.
§ StGB-005 – Gefährliche Körperverletzung
9.000 $ Geldstrafe · 25 HafteinheitenStraftaten gegen Personen. Wer den Tatbestand vorsätzlich verwirklicht, wird nach dem aufgeführten Regelstrafmaß sanktioniert. Versuch, Notwehr, Beweislage und Tatbeteiligung sind gesondert zu prüfen. Bei mehreren Delikten gelten die allgemeinen Strafzumessungsregeln.
§ StGB-006 – Schwere Körperverletzung
15.000 $ Geldstrafe · 40 HafteinheitenStraftaten gegen Personen. Wer den Tatbestand vorsätzlich verwirklicht, wird nach dem aufgeführten Regelstrafmaß sanktioniert. Versuch, Notwehr, Beweislage und Tatbeteiligung sind gesondert zu prüfen. Bei mehreren Delikten gelten die allgemeinen Strafzumessungsregeln.
§ StGB-007 – Freiheitsberaubung
8.500 $ Geldstrafe · 25 HafteinheitenStraftaten gegen Personen. Wer den Tatbestand vorsätzlich verwirklicht, wird nach dem aufgeführten Regelstrafmaß sanktioniert. Versuch, Notwehr, Beweislage und Tatbeteiligung sind gesondert zu prüfen. Bei mehreren Delikten gelten die allgemeinen Strafzumessungsregeln.
§ StGB-008 – Entführung
18.000 $ Geldstrafe · 45 HafteinheitenStraftaten gegen Personen. Wer den Tatbestand vorsätzlich verwirklicht, wird nach dem aufgeführten Regelstrafmaß sanktioniert. Versuch, Notwehr, Beweislage und Tatbeteiligung sind gesondert zu prüfen. Bei mehreren Delikten gelten die allgemeinen Strafzumessungsregeln.
§ StGB-009 – Geiselnahme
25.000 $ Geldstrafe · 60 HafteinheitenStraftaten gegen Personen. Wer den Tatbestand vorsätzlich verwirklicht, wird nach dem aufgeführten Regelstrafmaß sanktioniert. Versuch, Notwehr, Beweislage und Tatbeteiligung sind gesondert zu prüfen. Bei mehreren Delikten gelten die allgemeinen Strafzumessungsregeln.
§ StGB-010 – Fahrlässige Tötung
20.000 $ Geldstrafe · 50 HafteinheitenStraftaten gegen Personen. Wer den Tatbestand vorsätzlich verwirklicht, wird nach dem aufgeführten Regelstrafmaß sanktioniert. Versuch, Notwehr, Beweislage und Tatbeteiligung sind gesondert zu prüfen. Bei mehreren Delikten gelten die allgemeinen Strafzumessungsregeln.
§ StGB-011 – Totschlag
35.000 $ Geldstrafe · 80 HafteinheitenStraftaten gegen Personen. Wer den Tatbestand vorsätzlich verwirklicht, wird nach dem aufgeführten Regelstrafmaß sanktioniert. Versuch, Notwehr, Beweislage und Tatbeteiligung sind gesondert zu prüfen. Bei mehreren Delikten gelten die allgemeinen Strafzumessungsregeln.
§ StGB-012 – Mord
50.000 $ Geldstrafe · 110 HafteinheitenStraftaten gegen Personen. Wer den Tatbestand vorsätzlich verwirklicht, wird nach dem aufgeführten Regelstrafmaß sanktioniert. Versuch, Notwehr, Beweislage und Tatbeteiligung sind gesondert zu prüfen. Bei mehreren Delikten gelten die allgemeinen Strafzumessungsregeln.
§ StGB-013 – Versuchtes Tötungsdelikt
26.000 $ Geldstrafe · 65 HafteinheitenStraftaten gegen Personen. Wer den Tatbestand vorsätzlich verwirklicht, wird nach dem aufgeführten Regelstrafmaß sanktioniert. Versuch, Notwehr, Beweislage und Tatbeteiligung sind gesondert zu prüfen. Bei mehreren Delikten gelten die allgemeinen Strafzumessungsregeln.
§ StGB-014 – Unterlassene Hilfeleistung
2.500 $ Geldstrafe · 5 HafteinheitenStraftaten gegen Personen. Wer den Tatbestand vorsätzlich verwirklicht, wird nach dem aufgeführten Regelstrafmaß sanktioniert. Versuch, Notwehr, Beweislage und Tatbeteiligung sind gesondert zu prüfen. Bei mehreren Delikten gelten die allgemeinen Strafzumessungsregeln.
§ StGB-015 – Stalking
4.000 $ Geldstrafe · 10 HafteinheitenStraftaten gegen Personen. Wer den Tatbestand vorsätzlich verwirklicht, wird nach dem aufgeführten Regelstrafmaß sanktioniert. Versuch, Notwehr, Beweislage und Tatbeteiligung sind gesondert zu prüfen. Bei mehreren Delikten gelten die allgemeinen Strafzumessungsregeln.
§ StGB-016 – Diebstahl
1.500 $ Geldstrafe · 5 HafteinheitenEigentumsdelikte. Wer den Tatbestand vorsätzlich verwirklicht, wird nach dem aufgeführten Regelstrafmaß sanktioniert. Versuch, Notwehr, Beweislage und Tatbeteiligung sind gesondert zu prüfen. Bei mehreren Delikten gelten die allgemeinen Strafzumessungsregeln.
§ StGB-017 – Schwerer Diebstahl
4.500 $ Geldstrafe · 12 HafteinheitenEigentumsdelikte. Wer den Tatbestand vorsätzlich verwirklicht, wird nach dem aufgeführten Regelstrafmaß sanktioniert. Versuch, Notwehr, Beweislage und Tatbeteiligung sind gesondert zu prüfen. Bei mehreren Delikten gelten die allgemeinen Strafzumessungsregeln.
§ StGB-018 – Einbruchdiebstahl
7.000 $ Geldstrafe · 20 HafteinheitenEigentumsdelikte. Wer den Tatbestand vorsätzlich verwirklicht, wird nach dem aufgeführten Regelstrafmaß sanktioniert. Versuch, Notwehr, Beweislage und Tatbeteiligung sind gesondert zu prüfen. Bei mehreren Delikten gelten die allgemeinen Strafzumessungsregeln.
§ StGB-019 – Raub
10.000 $ Geldstrafe · 30 HafteinheitenEigentumsdelikte. Wer den Tatbestand vorsätzlich verwirklicht, wird nach dem aufgeführten Regelstrafmaß sanktioniert. Versuch, Notwehr, Beweislage und Tatbeteiligung sind gesondert zu prüfen. Bei mehreren Delikten gelten die allgemeinen Strafzumessungsregeln.
§ StGB-020 – Schwerer Raub
18.000 $ Geldstrafe · 45 HafteinheitenEigentumsdelikte. Wer den Tatbestand vorsätzlich verwirklicht, wird nach dem aufgeführten Regelstrafmaß sanktioniert. Versuch, Notwehr, Beweislage und Tatbeteiligung sind gesondert zu prüfen. Bei mehreren Delikten gelten die allgemeinen Strafzumessungsregeln.
§ StGB-021 – Bewaffneter Raub
22.000 $ Geldstrafe · 55 HafteinheitenEigentumsdelikte. Wer den Tatbestand vorsätzlich verwirklicht, wird nach dem aufgeführten Regelstrafmaß sanktioniert. Versuch, Notwehr, Beweislage und Tatbeteiligung sind gesondert zu prüfen. Bei mehreren Delikten gelten die allgemeinen Strafzumessungsregeln.
§ StGB-022 – Betrug
4.500 $ Geldstrafe · 12 HafteinheitenEigentumsdelikte. Wer den Tatbestand vorsätzlich verwirklicht, wird nach dem aufgeführten Regelstrafmaß sanktioniert. Versuch, Notwehr, Beweislage und Tatbeteiligung sind gesondert zu prüfen. Bei mehreren Delikten gelten die allgemeinen Strafzumessungsregeln.
§ StGB-023 – Schwerer Betrug
10.000 $ Geldstrafe · 25 HafteinheitenEigentumsdelikte. Wer den Tatbestand vorsätzlich verwirklicht, wird nach dem aufgeführten Regelstrafmaß sanktioniert. Versuch, Notwehr, Beweislage und Tatbeteiligung sind gesondert zu prüfen. Bei mehreren Delikten gelten die allgemeinen Strafzumessungsregeln.
§ StGB-024 – Unterschlagung
3.500 $ Geldstrafe · 10 HafteinheitenEigentumsdelikte. Wer den Tatbestand vorsätzlich verwirklicht, wird nach dem aufgeführten Regelstrafmaß sanktioniert. Versuch, Notwehr, Beweislage und Tatbeteiligung sind gesondert zu prüfen. Bei mehreren Delikten gelten die allgemeinen Strafzumessungsregeln.
§ StGB-025 – Sachbeschädigung
2.500 $ Geldstrafe · 5 HafteinheitenEigentumsdelikte. Wer den Tatbestand vorsätzlich verwirklicht, wird nach dem aufgeführten Regelstrafmaß sanktioniert. Versuch, Notwehr, Beweislage und Tatbeteiligung sind gesondert zu prüfen. Bei mehreren Delikten gelten die allgemeinen Strafzumessungsregeln.
§ StGB-026 – Schwere Sachbeschädigung
6.500 $ Geldstrafe · 15 HafteinheitenEigentumsdelikte. Wer den Tatbestand vorsätzlich verwirklicht, wird nach dem aufgeführten Regelstrafmaß sanktioniert. Versuch, Notwehr, Beweislage und Tatbeteiligung sind gesondert zu prüfen. Bei mehreren Delikten gelten die allgemeinen Strafzumessungsregeln.
§ StGB-027 – Hehlerei
5.000 $ Geldstrafe · 15 HafteinheitenEigentumsdelikte. Wer den Tatbestand vorsätzlich verwirklicht, wird nach dem aufgeführten Regelstrafmaß sanktioniert. Versuch, Notwehr, Beweislage und Tatbeteiligung sind gesondert zu prüfen. Bei mehreren Delikten gelten die allgemeinen Strafzumessungsregeln.
§ StGB-028 – Erpressung
8.500 $ Geldstrafe · 25 HafteinheitenEigentumsdelikte. Wer den Tatbestand vorsätzlich verwirklicht, wird nach dem aufgeführten Regelstrafmaß sanktioniert. Versuch, Notwehr, Beweislage und Tatbeteiligung sind gesondert zu prüfen. Bei mehreren Delikten gelten die allgemeinen Strafzumessungsregeln.
§ StGB-029 – Schwere Erpressung
15.000 $ Geldstrafe · 40 HafteinheitenEigentumsdelikte. Wer den Tatbestand vorsätzlich verwirklicht, wird nach dem aufgeführten Regelstrafmaß sanktioniert. Versuch, Notwehr, Beweislage und Tatbeteiligung sind gesondert zu prüfen. Bei mehreren Delikten gelten die allgemeinen Strafzumessungsregeln.
§ StGB-030 – Brandstiftung
16.000 $ Geldstrafe · 45 HafteinheitenEigentumsdelikte. Wer den Tatbestand vorsätzlich verwirklicht, wird nach dem aufgeführten Regelstrafmaß sanktioniert. Versuch, Notwehr, Beweislage und Tatbeteiligung sind gesondert zu prüfen. Bei mehreren Delikten gelten die allgemeinen Strafzumessungsregeln.
§ StGB-031 – Schwere Brandstiftung
26.000 $ Geldstrafe · 65 HafteinheitenEigentumsdelikte. Wer den Tatbestand vorsätzlich verwirklicht, wird nach dem aufgeführten Regelstrafmaß sanktioniert. Versuch, Notwehr, Beweislage und Tatbeteiligung sind gesondert zu prüfen. Bei mehreren Delikten gelten die allgemeinen Strafzumessungsregeln.
§ StGB-032 – Hausfriedensbruch
1.500 $ Geldstrafe · 3 HafteinheitenÖffentliche Ordnung. Wer den Tatbestand vorsätzlich verwirklicht, wird nach dem aufgeführten Regelstrafmaß sanktioniert. Versuch, Notwehr, Beweislage und Tatbeteiligung sind gesondert zu prüfen. Bei mehreren Delikten gelten die allgemeinen Strafzumessungsregeln.
§ StGB-033 – Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte
4.000 $ Geldstrafe · 12 HafteinheitenÖffentliche Ordnung. Wer den Tatbestand vorsätzlich verwirklicht, wird nach dem aufgeführten Regelstrafmaß sanktioniert. Versuch, Notwehr, Beweislage und Tatbeteiligung sind gesondert zu prüfen. Bei mehreren Delikten gelten die allgemeinen Strafzumessungsregeln.
§ StGB-034 – Tätlicher Angriff auf Beamte
9.000 $ Geldstrafe · 25 HafteinheitenÖffentliche Ordnung. Wer den Tatbestand vorsätzlich verwirklicht, wird nach dem aufgeführten Regelstrafmaß sanktioniert. Versuch, Notwehr, Beweislage und Tatbeteiligung sind gesondert zu prüfen. Bei mehreren Delikten gelten die allgemeinen Strafzumessungsregeln.
§ StGB-035 – Behinderung eines Einsatzes
3.000 $ Geldstrafe · 8 HafteinheitenÖffentliche Ordnung. Wer den Tatbestand vorsätzlich verwirklicht, wird nach dem aufgeführten Regelstrafmaß sanktioniert. Versuch, Notwehr, Beweislage und Tatbeteiligung sind gesondert zu prüfen. Bei mehreren Delikten gelten die allgemeinen Strafzumessungsregeln.
§ StGB-036 – Amtsanmaßung
7.000 $ Geldstrafe · 20 HafteinheitenÖffentliche Ordnung. Wer den Tatbestand vorsätzlich verwirklicht, wird nach dem aufgeführten Regelstrafmaß sanktioniert. Versuch, Notwehr, Beweislage und Tatbeteiligung sind gesondert zu prüfen. Bei mehreren Delikten gelten die allgemeinen Strafzumessungsregeln.
§ StGB-037 – Missbrauch von Notrufen
2.000 $ Geldstrafe · 5 HafteinheitenÖffentliche Ordnung. Wer den Tatbestand vorsätzlich verwirklicht, wird nach dem aufgeführten Regelstrafmaß sanktioniert. Versuch, Notwehr, Beweislage und Tatbeteiligung sind gesondert zu prüfen. Bei mehreren Delikten gelten die allgemeinen Strafzumessungsregeln.
§ StGB-038 – Falsche Verdächtigung
4.500 $ Geldstrafe · 12 HafteinheitenÖffentliche Ordnung. Wer den Tatbestand vorsätzlich verwirklicht, wird nach dem aufgeführten Regelstrafmaß sanktioniert. Versuch, Notwehr, Beweislage und Tatbeteiligung sind gesondert zu prüfen. Bei mehreren Delikten gelten die allgemeinen Strafzumessungsregeln.
§ StGB-039 – Falschaussage
4.000 $ Geldstrafe · 10 HafteinheitenÖffentliche Ordnung. Wer den Tatbestand vorsätzlich verwirklicht, wird nach dem aufgeführten Regelstrafmaß sanktioniert. Versuch, Notwehr, Beweislage und Tatbeteiligung sind gesondert zu prüfen. Bei mehreren Delikten gelten die allgemeinen Strafzumessungsregeln.
§ StGB-040 – Strafvereitelung
6.500 $ Geldstrafe · 18 HafteinheitenÖffentliche Ordnung. Wer den Tatbestand vorsätzlich verwirklicht, wird nach dem aufgeführten Regelstrafmaß sanktioniert. Versuch, Notwehr, Beweislage und Tatbeteiligung sind gesondert zu prüfen. Bei mehreren Delikten gelten die allgemeinen Strafzumessungsregeln.
§ StGB-041 – Gefangenenbefreiung
14.000 $ Geldstrafe · 35 HafteinheitenÖffentliche Ordnung. Wer den Tatbestand vorsätzlich verwirklicht, wird nach dem aufgeführten Regelstrafmaß sanktioniert. Versuch, Notwehr, Beweislage und Tatbeteiligung sind gesondert zu prüfen. Bei mehreren Delikten gelten die allgemeinen Strafzumessungsregeln.
§ StGB-042 – Flucht aus rechtmäßigem Gewahrsam
8.000 $ Geldstrafe · 20 HafteinheitenÖffentliche Ordnung. Wer den Tatbestand vorsätzlich verwirklicht, wird nach dem aufgeführten Regelstrafmaß sanktioniert. Versuch, Notwehr, Beweislage und Tatbeteiligung sind gesondert zu prüfen. Bei mehreren Delikten gelten die allgemeinen Strafzumessungsregeln.
§ StGB-043 – Bestechung
10.000 $ Geldstrafe · 25 HafteinheitenÖffentliche Ordnung. Wer den Tatbestand vorsätzlich verwirklicht, wird nach dem aufgeführten Regelstrafmaß sanktioniert. Versuch, Notwehr, Beweislage und Tatbeteiligung sind gesondert zu prüfen. Bei mehreren Delikten gelten die allgemeinen Strafzumessungsregeln.
§ StGB-044 – Bestechlichkeit
12.000 $ Geldstrafe · 30 HafteinheitenÖffentliche Ordnung. Wer den Tatbestand vorsätzlich verwirklicht, wird nach dem aufgeführten Regelstrafmaß sanktioniert. Versuch, Notwehr, Beweislage und Tatbeteiligung sind gesondert zu prüfen. Bei mehreren Delikten gelten die allgemeinen Strafzumessungsregeln.
§ StGB-045 – Urkundenfälschung
6.500 $ Geldstrafe · 18 HafteinheitenÖffentliche Ordnung. Wer den Tatbestand vorsätzlich verwirklicht, wird nach dem aufgeführten Regelstrafmaß sanktioniert. Versuch, Notwehr, Beweislage und Tatbeteiligung sind gesondert zu prüfen. Bei mehreren Delikten gelten die allgemeinen Strafzumessungsregeln.
§ StGB-046 – Identitätsdiebstahl
8.500 $ Geldstrafe · 22 HafteinheitenÖffentliche Ordnung. Wer den Tatbestand vorsätzlich verwirklicht, wird nach dem aufgeführten Regelstrafmaß sanktioniert. Versuch, Notwehr, Beweislage und Tatbeteiligung sind gesondert zu prüfen. Bei mehreren Delikten gelten die allgemeinen Strafzumessungsregeln.
§ StGB-047 – Unerlaubte Demonstrationsgewalt
5.000 $ Geldstrafe · 12 HafteinheitenÖffentliche Ordnung. Wer den Tatbestand vorsätzlich verwirklicht, wird nach dem aufgeführten Regelstrafmaß sanktioniert. Versuch, Notwehr, Beweislage und Tatbeteiligung sind gesondert zu prüfen. Bei mehreren Delikten gelten die allgemeinen Strafzumessungsregeln.
§ StGB-048 – Unerlaubter Waffenbesitz
9.000 $ Geldstrafe · 20 HafteinheitenWaffen und Sprengstoff. Wer den Tatbestand vorsätzlich verwirklicht, wird nach dem aufgeführten Regelstrafmaß sanktioniert. Versuch, Notwehr, Beweislage und Tatbeteiligung sind gesondert zu prüfen. Bei mehreren Delikten gelten die allgemeinen Strafzumessungsregeln.
§ StGB-049 – Unerlaubtes Führen einer Schusswaffe
10.000 $ Geldstrafe · 25 HafteinheitenWaffen und Sprengstoff. Wer den Tatbestand vorsätzlich verwirklicht, wird nach dem aufgeführten Regelstrafmaß sanktioniert. Versuch, Notwehr, Beweislage und Tatbeteiligung sind gesondert zu prüfen. Bei mehreren Delikten gelten die allgemeinen Strafzumessungsregeln.
§ StGB-050 – Handel mit illegalen Waffen
24.000 $ Geldstrafe · 60 HafteinheitenWaffen und Sprengstoff. Wer den Tatbestand vorsätzlich verwirklicht, wird nach dem aufgeführten Regelstrafmaß sanktioniert. Versuch, Notwehr, Beweislage und Tatbeteiligung sind gesondert zu prüfen. Bei mehreren Delikten gelten die allgemeinen Strafzumessungsregeln.
§ StGB-051 – Abgabe von Schüssen ohne Rechtfertigung
7.000 $ Geldstrafe · 18 HafteinheitenWaffen und Sprengstoff. Wer den Tatbestand vorsätzlich verwirklicht, wird nach dem aufgeführten Regelstrafmaß sanktioniert. Versuch, Notwehr, Beweislage und Tatbeteiligung sind gesondert zu prüfen. Bei mehreren Delikten gelten die allgemeinen Strafzumessungsregeln.
§ StGB-052 – Gefährlicher Waffengebrauch
16.000 $ Geldstrafe · 40 HafteinheitenWaffen und Sprengstoff. Wer den Tatbestand vorsätzlich verwirklicht, wird nach dem aufgeführten Regelstrafmaß sanktioniert. Versuch, Notwehr, Beweislage und Tatbeteiligung sind gesondert zu prüfen. Bei mehreren Delikten gelten die allgemeinen Strafzumessungsregeln.
§ StGB-053 – Unerlaubter Sprengstoffbesitz
18.000 $ Geldstrafe · 45 HafteinheitenWaffen und Sprengstoff. Wer den Tatbestand vorsätzlich verwirklicht, wird nach dem aufgeführten Regelstrafmaß sanktioniert. Versuch, Notwehr, Beweislage und Tatbeteiligung sind gesondert zu prüfen. Bei mehreren Delikten gelten die allgemeinen Strafzumessungsregeln.
§ StGB-054 – Sprengstoffhandel
30.000 $ Geldstrafe · 75 HafteinheitenWaffen und Sprengstoff. Wer den Tatbestand vorsätzlich verwirklicht, wird nach dem aufgeführten Regelstrafmaß sanktioniert. Versuch, Notwehr, Beweislage und Tatbeteiligung sind gesondert zu prüfen. Bei mehreren Delikten gelten die allgemeinen Strafzumessungsregeln.
§ StGB-055 – Herbeiführen einer Explosion
28.000 $ Geldstrafe · 70 HafteinheitenWaffen und Sprengstoff. Wer den Tatbestand vorsätzlich verwirklicht, wird nach dem aufgeführten Regelstrafmaß sanktioniert. Versuch, Notwehr, Beweislage und Tatbeteiligung sind gesondert zu prüfen. Bei mehreren Delikten gelten die allgemeinen Strafzumessungsregeln.
§ StGB-056 – Illegaler Besitz verbotener Waffenteile
7.000 $ Geldstrafe · 18 HafteinheitenWaffen und Sprengstoff. Wer den Tatbestand vorsätzlich verwirklicht, wird nach dem aufgeführten Regelstrafmaß sanktioniert. Versuch, Notwehr, Beweislage und Tatbeteiligung sind gesondert zu prüfen. Bei mehreren Delikten gelten die allgemeinen Strafzumessungsregeln.
§ StGB-057 – Unerlaubter Drogenbesitz geringe Menge
1.500 $ Geldstrafe · 3 HafteinheitenBetäubungsmittel. Wer den Tatbestand vorsätzlich verwirklicht, wird nach dem aufgeführten Regelstrafmaß sanktioniert. Versuch, Notwehr, Beweislage und Tatbeteiligung sind gesondert zu prüfen. Bei mehreren Delikten gelten die allgemeinen Strafzumessungsregeln.
§ StGB-058 – Unerlaubter Drogenbesitz größere Menge
5.000 $ Geldstrafe · 12 HafteinheitenBetäubungsmittel. Wer den Tatbestand vorsätzlich verwirklicht, wird nach dem aufgeführten Regelstrafmaß sanktioniert. Versuch, Notwehr, Beweislage und Tatbeteiligung sind gesondert zu prüfen. Bei mehreren Delikten gelten die allgemeinen Strafzumessungsregeln.
§ StGB-059 – Drogenhandel
12.000 $ Geldstrafe · 30 HafteinheitenBetäubungsmittel. Wer den Tatbestand vorsätzlich verwirklicht, wird nach dem aufgeführten Regelstrafmaß sanktioniert. Versuch, Notwehr, Beweislage und Tatbeteiligung sind gesondert zu prüfen. Bei mehreren Delikten gelten die allgemeinen Strafzumessungsregeln.
§ StGB-060 – Gewerbsmäßiger Drogenhandel
25.000 $ Geldstrafe · 60 HafteinheitenBetäubungsmittel. Wer den Tatbestand vorsätzlich verwirklicht, wird nach dem aufgeführten Regelstrafmaß sanktioniert. Versuch, Notwehr, Beweislage und Tatbeteiligung sind gesondert zu prüfen. Bei mehreren Delikten gelten die allgemeinen Strafzumessungsregeln.
§ StGB-061 – Drogenherstellung
15.000 $ Geldstrafe · 35 HafteinheitenBetäubungsmittel. Wer den Tatbestand vorsätzlich verwirklicht, wird nach dem aufgeführten Regelstrafmaß sanktioniert. Versuch, Notwehr, Beweislage und Tatbeteiligung sind gesondert zu prüfen. Bei mehreren Delikten gelten die allgemeinen Strafzumessungsregeln.
§ StGB-062 – Betrieb eines Drogenlabors
30.000 $ Geldstrafe · 70 HafteinheitenBetäubungsmittel. Wer den Tatbestand vorsätzlich verwirklicht, wird nach dem aufgeführten Regelstrafmaß sanktioniert. Versuch, Notwehr, Beweislage und Tatbeteiligung sind gesondert zu prüfen. Bei mehreren Delikten gelten die allgemeinen Strafzumessungsregeln.
§ StGB-063 – Schmuggel von Betäubungsmitteln
20.000 $ Geldstrafe · 50 HafteinheitenBetäubungsmittel. Wer den Tatbestand vorsätzlich verwirklicht, wird nach dem aufgeführten Regelstrafmaß sanktioniert. Versuch, Notwehr, Beweislage und Tatbeteiligung sind gesondert zu prüfen. Bei mehreren Delikten gelten die allgemeinen Strafzumessungsregeln.
§ StGB-064 – Abgabe an Minderjährige
25.000 $ Geldstrafe · 65 HafteinheitenBetäubungsmittel. Wer den Tatbestand vorsätzlich verwirklicht, wird nach dem aufgeführten Regelstrafmaß sanktioniert. Versuch, Notwehr, Beweislage und Tatbeteiligung sind gesondert zu prüfen. Bei mehreren Delikten gelten die allgemeinen Strafzumessungsregeln.
§ StGB-065 – Fahren ohne Fahrerlaubnis
4.000 $ Geldstrafe · 10 HafteinheitenVerkehrs- und Fahrzeugstraftaten. Wer den Tatbestand vorsätzlich verwirklicht, wird nach dem aufgeführten Regelstrafmaß sanktioniert. Versuch, Notwehr, Beweislage und Tatbeteiligung sind gesondert zu prüfen. Bei mehreren Delikten gelten die allgemeinen Strafzumessungsregeln.
§ StGB-066 – Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss
5.500 $ Geldstrafe · 12 HafteinheitenVerkehrs- und Fahrzeugstraftaten. Wer den Tatbestand vorsätzlich verwirklicht, wird nach dem aufgeführten Regelstrafmaß sanktioniert. Versuch, Notwehr, Beweislage und Tatbeteiligung sind gesondert zu prüfen. Bei mehreren Delikten gelten die allgemeinen Strafzumessungsregeln.
§ StGB-067 – Gefährdung des Straßenverkehrs
7.000 $ Geldstrafe · 18 HafteinheitenVerkehrs- und Fahrzeugstraftaten. Wer den Tatbestand vorsätzlich verwirklicht, wird nach dem aufgeführten Regelstrafmaß sanktioniert. Versuch, Notwehr, Beweislage und Tatbeteiligung sind gesondert zu prüfen. Bei mehreren Delikten gelten die allgemeinen Strafzumessungsregeln.
§ StGB-068 – Illegales Straßenrennen
9.500 $ Geldstrafe · 22 HafteinheitenVerkehrs- und Fahrzeugstraftaten. Wer den Tatbestand vorsätzlich verwirklicht, wird nach dem aufgeführten Regelstrafmaß sanktioniert. Versuch, Notwehr, Beweislage und Tatbeteiligung sind gesondert zu prüfen. Bei mehreren Delikten gelten die allgemeinen Strafzumessungsregeln.
§ StGB-069 – Fahrerflucht mit Personenschaden
9.000 $ Geldstrafe · 25 HafteinheitenVerkehrs- und Fahrzeugstraftaten. Wer den Tatbestand vorsätzlich verwirklicht, wird nach dem aufgeführten Regelstrafmaß sanktioniert. Versuch, Notwehr, Beweislage und Tatbeteiligung sind gesondert zu prüfen. Bei mehreren Delikten gelten die allgemeinen Strafzumessungsregeln.
§ StGB-070 – Fahrzeugdiebstahl
8.500 $ Geldstrafe · 20 HafteinheitenVerkehrs- und Fahrzeugstraftaten. Wer den Tatbestand vorsätzlich verwirklicht, wird nach dem aufgeführten Regelstrafmaß sanktioniert. Versuch, Notwehr, Beweislage und Tatbeteiligung sind gesondert zu prüfen. Bei mehreren Delikten gelten die allgemeinen Strafzumessungsregeln.
§ StGB-071 – Schwerer Fahrzeugdiebstahl
14.000 $ Geldstrafe · 35 HafteinheitenVerkehrs- und Fahrzeugstraftaten. Wer den Tatbestand vorsätzlich verwirklicht, wird nach dem aufgeführten Regelstrafmaß sanktioniert. Versuch, Notwehr, Beweislage und Tatbeteiligung sind gesondert zu prüfen. Bei mehreren Delikten gelten die allgemeinen Strafzumessungsregeln.
§ StGB-072 – Kennzeichenfälschung
4.500 $ Geldstrafe · 10 HafteinheitenVerkehrs- und Fahrzeugstraftaten. Wer den Tatbestand vorsätzlich verwirklicht, wird nach dem aufgeführten Regelstrafmaß sanktioniert. Versuch, Notwehr, Beweislage und Tatbeteiligung sind gesondert zu prüfen. Bei mehreren Delikten gelten die allgemeinen Strafzumessungsregeln.
§ StGB-073 – Fahrzeughehlerei
10.000 $ Geldstrafe · 25 HafteinheitenVerkehrs- und Fahrzeugstraftaten. Wer den Tatbestand vorsätzlich verwirklicht, wird nach dem aufgeführten Regelstrafmaß sanktioniert. Versuch, Notwehr, Beweislage und Tatbeteiligung sind gesondert zu prüfen. Bei mehreren Delikten gelten die allgemeinen Strafzumessungsregeln.
§ StGB-074 – Vorsätzlicher gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr
13.000 $ Geldstrafe · 35 HafteinheitenVerkehrs- und Fahrzeugstraftaten. Wer den Tatbestand vorsätzlich verwirklicht, wird nach dem aufgeführten Regelstrafmaß sanktioniert. Versuch, Notwehr, Beweislage und Tatbeteiligung sind gesondert zu prüfen. Bei mehreren Delikten gelten die allgemeinen Strafzumessungsregeln.
§ StGB-075 – Geldwäsche
18.000 $ Geldstrafe · 40 HafteinheitenWirtschaft und Staat. Wer den Tatbestand vorsätzlich verwirklicht, wird nach dem aufgeführten Regelstrafmaß sanktioniert. Versuch, Notwehr, Beweislage und Tatbeteiligung sind gesondert zu prüfen. Bei mehreren Delikten gelten die allgemeinen Strafzumessungsregeln.
§ StGB-076 – Schwere Geldwäsche
35.000 $ Geldstrafe · 75 HafteinheitenWirtschaft und Staat. Wer den Tatbestand vorsätzlich verwirklicht, wird nach dem aufgeführten Regelstrafmaß sanktioniert. Versuch, Notwehr, Beweislage und Tatbeteiligung sind gesondert zu prüfen. Bei mehreren Delikten gelten die allgemeinen Strafzumessungsregeln.
§ StGB-077 – Steuerhinterziehung
14.000 $ Geldstrafe · 30 HafteinheitenWirtschaft und Staat. Wer den Tatbestand vorsätzlich verwirklicht, wird nach dem aufgeführten Regelstrafmaß sanktioniert. Versuch, Notwehr, Beweislage und Tatbeteiligung sind gesondert zu prüfen. Bei mehreren Delikten gelten die allgemeinen Strafzumessungsregeln.
§ StGB-078 – Schwerer Subventionsbetrug
22.000 $ Geldstrafe · 45 HafteinheitenWirtschaft und Staat. Wer den Tatbestand vorsätzlich verwirklicht, wird nach dem aufgeführten Regelstrafmaß sanktioniert. Versuch, Notwehr, Beweislage und Tatbeteiligung sind gesondert zu prüfen. Bei mehreren Delikten gelten die allgemeinen Strafzumessungsregeln.
§ StGB-079 – Korruption im Amt
25.000 $ Geldstrafe · 55 HafteinheitenWirtschaft und Staat. Wer den Tatbestand vorsätzlich verwirklicht, wird nach dem aufgeführten Regelstrafmaß sanktioniert. Versuch, Notwehr, Beweislage und Tatbeteiligung sind gesondert zu prüfen. Bei mehreren Delikten gelten die allgemeinen Strafzumessungsregeln.
§ StGB-080 – Geheimnisverrat im Amt
18.000 $ Geldstrafe · 40 HafteinheitenWirtschaft und Staat. Wer den Tatbestand vorsätzlich verwirklicht, wird nach dem aufgeführten Regelstrafmaß sanktioniert. Versuch, Notwehr, Beweislage und Tatbeteiligung sind gesondert zu prüfen. Bei mehreren Delikten gelten die allgemeinen Strafzumessungsregeln.
§ StGB-081 – Veruntreuung öffentlicher Mittel
24.000 $ Geldstrafe · 55 HafteinheitenWirtschaft und Staat. Wer den Tatbestand vorsätzlich verwirklicht, wird nach dem aufgeführten Regelstrafmaß sanktioniert. Versuch, Notwehr, Beweislage und Tatbeteiligung sind gesondert zu prüfen. Bei mehreren Delikten gelten die allgemeinen Strafzumessungsregeln.
§ StGB-082 – Organisierte Kriminalität
30.000 $ Geldstrafe · 75 HafteinheitenWirtschaft und Staat. Wer den Tatbestand vorsätzlich verwirklicht, wird nach dem aufgeführten Regelstrafmaß sanktioniert. Versuch, Notwehr, Beweislage und Tatbeteiligung sind gesondert zu prüfen. Bei mehreren Delikten gelten die allgemeinen Strafzumessungsregeln.
§ StGB-083 – Bildung einer kriminellen Vereinigung
22.000 $ Geldstrafe · 55 HafteinheitenWirtschaft und Staat. Wer den Tatbestand vorsätzlich verwirklicht, wird nach dem aufgeführten Regelstrafmaß sanktioniert. Versuch, Notwehr, Beweislage und Tatbeteiligung sind gesondert zu prüfen. Bei mehreren Delikten gelten die allgemeinen Strafzumessungsregeln.
§ StGB-084 – Sabotage kritischer Infrastruktur
30.000 $ Geldstrafe · 75 HafteinheitenWirtschaft und Staat. Wer den Tatbestand vorsätzlich verwirklicht, wird nach dem aufgeführten Regelstrafmaß sanktioniert. Versuch, Notwehr, Beweislage und Tatbeteiligung sind gesondert zu prüfen. Bei mehreren Delikten gelten die allgemeinen Strafzumessungsregeln.
§ StGB-085 – Cyberbetrug
6.500 $ Geldstrafe · 15 HafteinheitenWer vorsätzlich cyberbetrug begeht oder organisiert, wird nach dem angegebenen Regelstrafmaß bestraft. Versuch und Beteiligung richten sich nach den allgemeinen Strafbestimmungen.
§ StGB-086 – Erpressung mit digitalen Daten
11.000 $ Geldstrafe · 25 HafteinheitenWer vorsätzlich erpressung mit digitalen daten begeht oder organisiert, wird nach dem angegebenen Regelstrafmaß bestraft. Versuch und Beteiligung richten sich nach den allgemeinen Strafbestimmungen.
§ StGB-087 – Sabotage von Einsatzfahrzeugen
14.000 $ Geldstrafe · 35 HafteinheitenWer vorsätzlich sabotage von einsatzfahrzeugen begeht oder organisiert, wird nach dem angegebenen Regelstrafmaß bestraft. Versuch und Beteiligung richten sich nach den allgemeinen Strafbestimmungen.
§ StGB-088 – Gefährliche Nachstellung
7.000 $ Geldstrafe · 18 HafteinheitenWer vorsätzlich gefährliche nachstellung begeht oder organisiert, wird nach dem angegebenen Regelstrafmaß bestraft. Versuch und Beteiligung richten sich nach den allgemeinen Strafbestimmungen.
§ StGB-089 – Illegale Waffenherstellung
23.000 $ Geldstrafe · 55 HafteinheitenWer vorsätzlich illegale waffenherstellung begeht oder organisiert, wird nach dem angegebenen Regelstrafmaß bestraft. Versuch und Beteiligung richten sich nach den allgemeinen Strafbestimmungen.
§ StGB-090 – Manipulation amtlicher Beweismittel
11.000 $ Geldstrafe · 25 HafteinheitenWer vorsätzlich manipulation amtlicher beweismittel begeht oder organisiert, wird nach dem angegebenen Regelstrafmaß bestraft. Versuch und Beteiligung richten sich nach den allgemeinen Strafbestimmungen.
§ StGB-091 – Verletzung von Dienstgeheimnissen
16.000 $ Geldstrafe · 35 HafteinheitenWer vorsätzlich verletzung von dienstgeheimnissen begeht oder organisiert, wird nach dem angegebenen Regelstrafmaß bestraft. Versuch und Beteiligung richten sich nach den allgemeinen Strafbestimmungen.
§ StGB-092 – Widerrechtliche Beschlagnahme
9.000 $ Geldstrafe · 20 HafteinheitenWer vorsätzlich widerrechtliche beschlagnahme begeht oder organisiert, wird nach dem angegebenen Regelstrafmaß bestraft. Versuch und Beteiligung richten sich nach den allgemeinen Strafbestimmungen.
§ StGB-093 – Schwerer Identitätsbetrug
12.000 $ Geldstrafe · 30 HafteinheitenWer vorsätzlich schwerer identitätsbetrug begeht oder organisiert, wird nach dem angegebenen Regelstrafmaß bestraft. Versuch und Beteiligung richten sich nach den allgemeinen Strafbestimmungen.
§ StGB-094 – Organisierte Fahrzeugverschiebung
21.000 $ Geldstrafe · 45 HafteinheitenWer vorsätzlich organisierte fahrzeugverschiebung begeht oder organisiert, wird nach dem angegebenen Regelstrafmaß bestraft. Versuch und Beteiligung richten sich nach den allgemeinen Strafbestimmungen.
§ StGB-095 – Schwere Nötigung
8.000 $ Geldstrafe · 20 HafteinheitenWer vorsätzlich schwere nötigung begeht oder organisiert, wird nach dem angegebenen Regelstrafmaß bestraft. Versuch und Beteiligung richten sich nach den allgemeinen Strafbestimmungen.
§ StGB-096 – Vortäuschen einer Straftat
3.500 $ Geldstrafe · 8 HafteinheitenWer vorsätzlich vortäuschen einer straftat begeht oder organisiert, wird nach dem angegebenen Regelstrafmaß bestraft. Versuch und Beteiligung richten sich nach den allgemeinen Strafbestimmungen.
§ StGB-097 – Unterdrückung von Beweismitteln
8.500 $ Geldstrafe · 20 HafteinheitenWer vorsätzlich unterdrückung von beweismitteln begeht oder organisiert, wird nach dem angegebenen Regelstrafmaß bestraft. Versuch und Beteiligung richten sich nach den allgemeinen Strafbestimmungen.
§ StGB-098 – Behinderung von Rettungskräften
5.500 $ Geldstrafe · 12 HafteinheitenWer vorsätzlich behinderung von rettungskräften begeht oder organisiert, wird nach dem angegebenen Regelstrafmaß bestraft. Versuch und Beteiligung richten sich nach den allgemeinen Strafbestimmungen.
§ StGB-099 – Schwere Fahrerflucht
12.000 $ Geldstrafe · 30 HafteinheitenWer vorsätzlich schwere fahrerflucht begeht oder organisiert, wird nach dem angegebenen Regelstrafmaß bestraft. Versuch und Beteiligung richten sich nach den allgemeinen Strafbestimmungen.
§ StGB-100 – Unerlaubter Handel mit gestohlenen Fahrzeugteilen
11.000 $ Geldstrafe · 25 HafteinheitenWer vorsätzlich unerlaubter handel mit gestohlenen fahrzeugteilen begeht oder organisiert, wird nach dem angegebenen Regelstrafmaß bestraft. Versuch und Beteiligung richten sich nach den allgemeinen Strafbestimmungen.