§ StVO-001 – Geltung und Rücksicht
Allgemeine Vorschrift – keine direkte StrafeAlle Verkehrsteilnehmer müssen Gefahren vermeiden und auf andere Rücksicht nehmen.
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Fiktive Ingame-Regeln für Serious RP. Keine realen Gesetze.
Alle Verkehrsteilnehmer müssen Gefahren vermeiden und auf andere Rücksicht nehmen.
Auf öffentlichen Straßen ist grundsätzlich rechts zu fahren.
Innerhalb geschlossener Ortschaften gilt ohne abweichende Beschilderung 80 km/h.
Außerhalb geschlossener Ortschaften gilt ohne abweichende Beschilderung 120 km/h.
Auf Autobahnen gilt ohne abweichende Beschilderung 160 km/h.
Geschwindigkeit um höchstens 20 km/h überschritten.
Geschwindigkeit um 21 bis 40 km/h überschritten.
Geschwindigkeit um 41 bis 60 km/h überschritten.
Geschwindigkeit um mehr als 60 km/h überschritten; zusätzliche strafrechtliche Prüfung möglich.
Vorfahrtsschilder und die Rechts-vor-links-Regel sind zu beachten.
An Stoppschildern ist vollständig anzuhalten.
Ein ausreichender Sicherheitsabstand ist einzuhalten.
Überholen nur bei ausreichender Sicht und ohne Gefährdung.
Überholen mit konkreter Gefährdung anderer.
Abbiegen und Spurwechsel sind rechtzeitig anzukündigen.
Unzulässiges Parken oder Halten.
Zufahrten und Rettungswege sind freizuhalten.
Gehwege dürfen nicht unzulässig zugeparkt werden.
Bei Dunkelheit oder schlechter Sicht ist die vorgeschriebene Beleuchtung zu nutzen.
Verkehrsunsichere Fahrzeuge dürfen nicht weiterbetrieben werden.
Fahrzeuge benötigen ein gültiges und lesbares Kennzeichen.
Zulassungspflichtige Fahrzeuge müssen ordnungsgemäß zugelassen sein.
Vorhandene Sicherheitsgurte sind anzulegen.
Bei Krafträdern ist ein geeigneter Helm zu tragen.
Ablenkende Handynutzung während der Fahrt ist untersagt.
Hupen nur zur Warnung; unnötiger Lärm ist verboten.
Fußgänger dürfen nicht gefährdet werden.
Nach einem Unfall sind weitere Gefahren zu vermeiden.
Bei Personenschaden ist Hilfe zu organisieren.
Einsatzfahrzeugen mit Sonderrechten ist Platz zu schaffen.
Nicht genehmigte Rennen sind verboten; zusätzlich strafrechtliche Prüfung.
Gefährliches Driften auf öffentlichen Straßen ist verboten.
Geschützte Bereiche dürfen nicht unerlaubt befahren werden.
Ladung muss so gesichert sein, dass niemand gefährdet wird.
Abschleppvorgänge müssen abgesichert und technisch geeignet durchgeführt werden.
Das Entziehen einer rechtmäßigen Kontrolle wird strafrechtlich geprüft.
Alkohol oder Drogen am Steuer sind verboten; zusätzlich strafrechtliche Prüfung.
Gewerbliche Transporte müssen den jeweiligen Genehmigungen entsprechen.
Nicht zugelassene sicherheitsrelevante Umbauten sind verboten.
Sonderrechte gelten nur für berechtigte Einsatzkräfte und nur soweit erforderlich.
Fahren entgegen Einbahnstraße ist im öffentlichen Straßenverkehr untersagt. Bei zusätzlicher schwerer Gefährdung oder Verletzung können weitere Tatbestände des Strafgesetzbuches hinzutreten.
Wenden an unübersichtlicher Stelle ist im öffentlichen Straßenverkehr untersagt. Bei zusätzlicher schwerer Gefährdung oder Verletzung können weitere Tatbestände des Strafgesetzbuches hinzutreten.
Gefährdung von Fußgängern ist im öffentlichen Straßenverkehr untersagt. Bei zusätzlicher schwerer Gefährdung oder Verletzung können weitere Tatbestände des Strafgesetzbuches hinzutreten.
Fahren auf dem Gehweg ist im öffentlichen Straßenverkehr untersagt. Bei zusätzlicher schwerer Gefährdung oder Verletzung können weitere Tatbestände des Strafgesetzbuches hinzutreten.
Blockieren von Feuerwehrzufahrten ist im öffentlichen Straßenverkehr untersagt. Bei zusätzlicher schwerer Gefährdung oder Verletzung können weitere Tatbestände des Strafgesetzbuches hinzutreten.
Nichtbefolgen polizeilicher Verkehrsweisung ist im öffentlichen Straßenverkehr untersagt. Bei zusätzlicher schwerer Gefährdung oder Verletzung können weitere Tatbestände des Strafgesetzbuches hinzutreten.
Unzulässiges Halten auf Autobahn ist im öffentlichen Straßenverkehr untersagt. Bei zusätzlicher schwerer Gefährdung oder Verletzung können weitere Tatbestände des Strafgesetzbuches hinzutreten.
Fahren ohne ausreichende Sicht ist im öffentlichen Straßenverkehr untersagt. Bei zusätzlicher schwerer Gefährdung oder Verletzung können weitere Tatbestände des Strafgesetzbuches hinzutreten.
Missachtung von Bahnübergängen ist im öffentlichen Straßenverkehr untersagt. Bei zusätzlicher schwerer Gefährdung oder Verletzung können weitere Tatbestände des Strafgesetzbuches hinzutreten.
Unzureichende Ladungssicherung mit Gefährdung ist im öffentlichen Straßenverkehr untersagt. Bei zusätzlicher schwerer Gefährdung oder Verletzung können weitere Tatbestände des Strafgesetzbuches hinzutreten.
Manipulierte Kennzeichen ist im öffentlichen Straßenverkehr untersagt. Bei zusätzlicher schwerer Gefährdung oder Verletzung können weitere Tatbestände des Strafgesetzbuches hinzutreten.
Befahren gesperrter Straßen ist im öffentlichen Straßenverkehr untersagt. Bei zusätzlicher schwerer Gefährdung oder Verletzung können weitere Tatbestände des Strafgesetzbuches hinzutreten.
Gefährliche Fahrzeugmanöver ist im öffentlichen Straßenverkehr untersagt. Bei zusätzlicher schwerer Gefährdung oder Verletzung können weitere Tatbestände des Strafgesetzbuches hinzutreten.
Fahren ohne vorgeschriebene Beleuchtung bei Nacht ist im öffentlichen Straßenverkehr untersagt. Bei zusätzlicher schwerer Gefährdung oder Verletzung können weitere Tatbestände des Strafgesetzbuches hinzutreten.
Fahrzeug mit unzulässiger Geräuschentwicklung ist im öffentlichen Straßenverkehr untersagt. Bei zusätzlicher schwerer Gefährdung oder Verletzung können weitere Tatbestände des Strafgesetzbuches hinzutreten.
Missbräuchliche Nutzung von Blaulicht ist im öffentlichen Straßenverkehr untersagt. Bei zusätzlicher schwerer Gefährdung oder Verletzung können weitere Tatbestände des Strafgesetzbuches hinzutreten.
Unerlaubte Nutzung von Einsatzfahrzeugkennzeichnung ist im öffentlichen Straßenverkehr untersagt. Bei zusätzlicher schwerer Gefährdung oder Verletzung können weitere Tatbestände des Strafgesetzbuches hinzutreten.
Unfallflucht ohne Personenschaden ist im öffentlichen Straßenverkehr untersagt. Bei zusätzlicher schwerer Gefährdung oder Verletzung können weitere Tatbestände des Strafgesetzbuches hinzutreten.
Unterlassen der Rettungsgasse ist im öffentlichen Straßenverkehr untersagt. Bei zusätzlicher schwerer Gefährdung oder Verletzung können weitere Tatbestände des Strafgesetzbuches hinzutreten.
Unzureichender Sicherheitsabstand mit Gefährdung ist im öffentlichen Straßenverkehr untersagt. Bei zusätzlicher schwerer Gefährdung oder Verletzung können weitere Tatbestände des Strafgesetzbuches hinzutreten.